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   KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08   

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https://dejure.org/2009,6465
KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08 (https://dejure.org/2009,6465)
KG, Entscheidung vom 31.07.2009 - 2 W 255/08 (https://dejure.org/2009,6465)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 2 W 255/08 (https://dejure.org/2009,6465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erhöhung der Barabfindung durch den Mehrheitsaktionär im Beschlussanfechtungsprozess

  • Judicialis

    SpruchG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpruchG § 4 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Erhöhung der Barabfindung durch den Mehrheitsaktionär im Beschlussanfechtungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    SpruchG § 4 Abs. 2, § 7 Abs. 3; AktG §§ 327a ff.
    Zur Begründung von Bewertungsrügen im Spruchverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1714
  • AG 2009, 790
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 24.01.2008 - 2 W 83/07

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Wirksamkeit der Bewertungsrüge bei lediglich

    Auszug aus KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08
    Diese sind, wie der Senat bereits in einer anderen Sache ausgeführt hat (NZG 2008, 469, 470), streng.

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), bedarf jedoch jeder Antrag der Begründung.

  • OLG München, 11.12.2008 - 31 Wx 85/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Voraussetzungen einer Verlängerung der

    Auszug aus KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (NZG 2008, 469, 470; zust. OLG München NZG 2009, 190, 191), bedarf jedoch jeder Antrag der Begründung.
  • KG, 17.04.2008 - 23 U 14/07
    Auszug aus KG, 31.07.2009 - 2 W 255/08
    Die Antragstellerin hat die Ansicht vertreten, die im Beschlussanfechtungsprozess vor dem Kammergericht (Az. 23 U 14/07) im Wege eines Vergleichs festgelegte Barabfindung von 57, 00 Euro pro Inhaber-Stückaktie sei unangemessen.
  • OLG Zweibrücken, 02.10.2017 - 9 W 3/14

    Barwertermittlung nach Squeeze-Out: Gerichtlicher Überprüfungsmaßstab von

    Eine Festsetzung der angemessenen Barabfindung durch das Gericht setzt damit in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass die von der Mehrheitsaktionärin angebotene Abfindung - hier in Form des Vergleichs vom 13. Juli 2006 - aus einem von dem Antragsteller konkret zu bezeichnenden Grund (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.07.2009 - 2 W 255/08, juris Rn. 13 = AG 2009, 790; Steinle/Liebert/Katzenstein in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 5. Aufl., § 34 Rn. 24) unangemessen untersetzt ist.
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2020 - 9 W 1/18

    Höhe des Abfindungsbetrags für Minderheitsaktionäre im Squeeze-out-Verfahren

    Eine Festsetzung der angemessenen Barabfindung durch das Gericht setzt damit in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass die von der Mehrheitsaktionärin angebotene Abfindung - hier in Form des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 - aus einem vom Antragsteller konkret zu bezeichnenden Grund (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 W 255/08, juris Rn. 13; Steinle/ Liebert/ Katzenstein in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 5. Aufl., § 34 Rn. 24) unangemessen untersetzt ist.
  • LG Stuttgart, 29.06.2011 - 31 O 179/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Antragsfrist und Anforderungen an

    Wurde sein ursprüngliches Angebot, das der Hauptversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wurde, im Rahmen einer gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklage durch einen Vergleich mit dem Hauptaktionär erhöht, dann ist Gegenstand des Verfahrens die Angemessenheit dieses erhöhten Abfindungsangebots (LG München I, Beschluss vom 30.12.2009, 5 HK O 15746/02, Juris Rn. 20; KG ZIP 2009, 1714).

    In einem solchen Fall muss ein Antragsteller darlegen, warum selbst der im Vergleichsweg erhöhte Abfindungsbetrag nicht angemessen sein soll (insoweit zutreffend KG ZIP 2009, 1714; vgl. auch Drescher a.a.O. § 4 Rn. 22).

  • OLG Zweibrücken, 02.07.2020 - 9 W 1/17

    Aktienrechtliches Spruchverfahren bei Squeeze-out: Wert der Beschwer für die

    Eine Festsetzung der angemessenen Barabfindung durch das Gericht setzt damit in einem ersten Schritt die Feststellung voraus, dass die von der Mehrheitsaktionärin angebotene Abfindung - hier in Form des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 - aus einem vom Antragsteller konkret zu bezeichnenden Grund (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 W 255/08, juris Rn. 13; Steinle/Liebert/Katzenstein in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 5. Aufl., § 34 Rn. 24) unangemessen untersetzt ist.
  • LG München I, 31.10.2014 - 5 HKO 16022/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Creaton AG

    Der Abfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre und die Überprüfung von dessen Angemessenheit bemisst sich dann nach dem Angebot der Hauptaktionärin im gerichtlichen Vergleich (vgl. OLG München AG 2008, 37, 38 = NZG 2007, 635; KG AG 2009, 790, 791 = ZIP 2009, 1714, 1716; LG München 1/ , Beschluss vom 30.3.2012, Az. 5 HK 0 11296/06; Luttermann EWiR 2007, 613, 614).
  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2012 - 5 O 104/10

    Squeeze-out Didier-Werke AG

    Gegenstand der Prüfung der Kammer ist folglich, ob diese nunmehr geschuldete Abfindung von EUR 94, 50 je Aktie der DWAG angemessen ist (vgl. auch OLG München NZG 2007, 635; KG AG 2009, 790; LG München BeckRS 2010, 06550).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2012 - 5 O 102/05

    Squeeze-out Höchst AG

    Gegenstand der Prüfung der Kammer ist daher im Spruchverfahren nur noch, ob diese vergleichsweise erhöhte Abfindung von EUR 63, 80 je Aktie der Höchst AG angemessen ist (vgl. auch OLG München NZG 2007, 635; KG AG 2009, 790; LG München BeckRS 2010, 06550; Kammerbeschluss vom 2.9.2010 - 3-05 0 279/08 -).
  • KG, 26.07.2012 - 2 W 44/12

    Spruchverfahren: Anforderungen an eine konkrete Bewertungsrüge

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass die Anforderungen an die konkrete Bewertungsrüge im Hinblick auf die genannte gesetzgeberische Zielsetzung generell hoch sind (NZG 2008, 469, 470 mit zustimmender Anm. Simon/Leuering, NJW-Spezial 2008, 337; ZIP 2009, 1714).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09

    Squeeze-out: Angemessenheit der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre

    Im Gegenteil steigt durch die Erhöhung der Abfindung die Vortragslast der Antragsteller, weil es nunmehr konkrete Anhaltspunkte dafür darzulegen gilt, wieso selbst der erhöhte Betrag unangemessen sein soll (vgl. KG, ZIP 2009, 1714).
  • LG München I, 30.03.2012 - 5 HKO 11296/06

    Squeeze-out Regentalbahn AG

    Der Abfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre und die Überprüfung von dessen Angemessenheit bemisst sich dann nach dem Angebot der Hauptaktionärin im gerichtlichen Vergleich (vgl. OLG München AG 2008, 37, 38 = NZG 2007, 635; KG AG 2009, 790, 791 = ZIP 2009, 1714, 1716; Luttermann EWiR 2007, 613, 614).
  • LG München I, 30.12.2009 - 5 HKO 15746/02

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Angemessenheitsprüfung für eine Barabfindung

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 8 O 294/02

    Squeeze-out Pirelli Deutschland AG

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